Babboe ruft bestimmte Lastenfahrräder zurück
In Zusammenarbeit mit der BFU ruft Babboe bestimmte Lastenfahrräder zurück. Es besteht eine Sturz- und Unfallgefahr. Besitzerinnen und Besitzer werden entschädigt. Der Rückruf wurde bereits im Frühling 2024 angekündigt und wird nun auch in der Schweiz umgesetzt.
Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?
Risse am Rahmen, an der Sattelstütze oder an der Lenksäule können zum Bruch der genannten Fahrradteile führen. Dadurch besteht für Verwenderinnen und Verwender, für mitgeführte Passagiere und für unbeteiligte Dritte das Risiko zu verunfallen.
Welche Produkte sind betroffen?
Folgende Modelle sind betroffen:
A) Produkterückruf mit Angebot zur Rückerstattung:
- Babboe Pro Trike
- Babboe Pro Trike XL
- Babboe Pro Trike-E
- Babboe Transporter
- Babboe Transporter-E
B) Produkterückruf mit Angebot zum Austausch durch ein Ersatzfahrrad:
- alle anderen in der Schweiz verkauften Babboe-Modelle
Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?
Besitzerinnen und Besitzer eines Babboe-Lastenrades sollen auf der unten angegebenen Website überprüfen, ob ihr Lastenrad vom Rückruf betroffen ist.
Wenn das Lastenrad vom Rückruf betroffen ist, soll dieses nicht mehr verwendet und der weiteren Verwendung entzogen werden. Babboe nimmt das Lastenrad zurück und bietet eine Entschädigung an.
Wenn das Lastenrad vom Rückruf nicht betroffen ist, soll bei einem Babboe-Händler eine kostenlose Sicherheitsinspektion vereinbart werden. Gegebenenfalls müssen diese aufgerüstet werden.
Adresse für Rückfragen
Besitzerinnen und Besitzer eines Babboe-Lastenrades können sich auf folgender Website registrieren:
https://kontrollieredeinlastenrad.ch/
Für Fragen können Sie sich auch per E-Mail melden:
https://www.babboecargobike.com/babboe-contact
Telefon: +41 415882307
Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
13.2.2025