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Berufliche Vorsorge: Deckungsgrad per Ende Juni 2024 um über 5 Prozentpunkte gestiegen

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Die finanzielle Lage der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen hat sich seit Ende 2023 positiv entwickelt. Dies zeigen die Hochrechnungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV). Die Vorsorgeeinrichtungen erzielten im ersten Halbjahr 2024 eine Performance von durchschnittlich +5,5 %. Infolgedessen ist der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad von 110,3 % per Ende 2023 auf 115,6 % per 30. Juni 2024 gestiegen.

Anhand eines monatlichen Monitorings schätzt die OAK BV die unterjährige Entwicklung der finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz. Basierend auf der jährlichen Umfrage zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen werden monatliche Hochrechnungen erstellt, die auf den individuellen Anlagestrategien der Vorsorgeeinrichtungen sowie der effektiven Entwicklung der Anlagemärkte fussen. Die jährliche Umfrage basiert auf Daten von 1266 Vorsorgeeinrichtungen mit Vorsorgekapitalien von rund 875 Milliarden Franken. Das Monitoring beschränkt sich auf Vorsorgeeinrichtungen ohne Staatsgarantie und ohne Vollversicherungslösung.

Deutlich weniger Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung

Der durchschnittliche kapitalgewichtete Deckungsgrad stieg gemäss den Hochrechnungen der OAK BV von 110,3 % per Ende 2023 auf 115,6 % per 30. Juni 2024. Per Mitte Jahr sank damit auch der kapitalgewichtete Anteil der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen in Unterdeckung von rund 7,0 % per Ende 2023 auf unter ein Prozent (0,6 %).

Erhöhte Deckungsgrade aufgrund positiver Anlageperformance

Die durchschnittliche Performance – mit Berücksichtigung von Fremdwährungseffekten – der Vorsorgeeinrichtungen seit Jahresbeginn beträgt gemäss den Hochrechnungen der OAK BV +5,5 %. Die Anlagekategorien Aktien (+11,2 %) und Infrastrukturanlagen (+6,9 %) entwickelten sich besonders positiv, gefolgt von den Kategorien alternative Anlagen (+3,9 %), Immobilien (+2,4 %) und Obligationen (+0,8 %)

Die aktuelle Situation lässt keine Rückschlüsse auf die weitere Entwicklung im laufenden Anlagejahr zu. Insbesondere geopolitische Faktoren können die Finanzmärkte in der zweiten Jahreshälfte beeinflussen.

Quelle: Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV

15.7.2024

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt acht regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.

Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.

Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Das Gesetz stellt hier der OAK BV das Instrument der Weisung zur Verfügung. So kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.