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WEKO-Sekretariat erarbeitet «Best Practice» für Arbeitsmarkt

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Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsabreden auf dem Arbeitsmarkt gefunden. Es geht nun auf die arbeitsrechtlichen Akteure zu, um eine Best Practice zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt auszuarbeiten.

Der Arbeitsmarkt fällt unter das Kartellgesetz. Folglich sind beispielsweise Absprachen unter Unternehmen über Löhne und Lohnbestandteile oder Abwerbeverbote problematisch. Ausgenommen vom Kartellgesetz sind hingegen Vereinbarungen unter Sozialpartnerinnen, insbesondere Gesamtarbeitsverträge und andere kollektivarbeitsrechtliche Massnahmen, die der Verbesserung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen dienen.

Das WEKO-Sekretariat stellte in seiner Ende 2022 eröffneten Vorabklärung fest, dass über 200 Unternehmen aus verschiedenen Branchen in unterschiedlichen brancheninternen und branchenübergreifenden Gefässen über Jahre hinweg regelmässig detaillierte Informationen zu Löhnen, Lohnentwicklungen, Lohnnebenleistungen und weiteren Arbeitsbedingungen austauschten. Es liegen damit Indizien für unzulässige Abreden vor. Von einer formellen Untersuchung wird aber abgesehen. Stattdessen beabsichtigt das WEKO-Sekretariat in engem Austausch mit den Sozialpartnerinnen, Behörden und weiteren interessierten Kreisen eine Best Practice zu kartellrechtskonformem Verhalten auf dem Arbeitsmarkt auszuarbeiten. Für den Arbeitsmarkt und seine Akteure kann damit schneller und effizienter Rechtssicherheit geschaffen werden.

Die Wettbewerbsbehörde bekämpft volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen. Dazu gehört auch Arbeitnehmende vor wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen zwischen Arbeitgebenden zu schützen. Lohnabsprachen können zu sinkenden Löhnen und Lohnnebenleistungen führen und negative Auswirkungen auf Produktion und nachgelagerte Preise haben. Koordinierte Abwerbeverbote können die Dynamik des Arbeitsmarktes verringern sowie sich negativ auf die Löhne, die Produktivität der Unternehmen und die Innovation auswirken.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

12.7.2024