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Walliser Firmen kooperieren mit WEKO

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Die WEKO hat verschiedene Vergabeverfahren von Walliser Gemeinden im Entsorgungsbereich untersucht. Vier Unternehmen aus dem Unterwallis verhielten sich während kommunalen Beschaffungsverfahren kartellrechtlich problematisch. Sie regelten das Verfahren mit der WEKO einvernehmlich.

Gemeinden sorgen für die Sammlung und Entsorgung von Haushaltkehricht, Glas, Papier und anderen Materialien. Gewisse dieser Aufgaben vergeben die Gemeinden an private Unternehmen und führen dazu Ausschreibungen durch. Die WEKO untersuchte im Unterwallis das Angebotsverhalten von vier Unternehmen während solchen Beschaffungsverfahren. Sie stellte fest, dass zwei Vergaben abgesprochen wurden.

Im Weiteren untersuchte die WEKO eine Kooperationsform von drei Firmen im Entsorgungsbereich. Die Unternehmen planten eine Plattform zur Optimierung des Transports von Abfällen. Solche Kooperationen sind oftmals mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden. Im konkreten Fall tauschten die Unternehmen jedoch über die eigentliche Zusammenarbeit hinaus vertrauliche Informationen aus, was kartellrechtlich heikel ist.

Die WEKO und alle Unternehmen einigten sich darauf, zukünftig problematische Verhaltensweisen zu unterlassen. Aus diesem Grunde sowie aufgrund der guten Kooperation mit der Behörde und den geringfügigen Verstössen erhalten drei von den vier betroffenen Unternehmen keine Busse. Die einzige Sanktion beläuft sich auf rund 100'000 Franken.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

21.6.2024