Aargauer Grossratskommission befürwortet Massnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Statik im Telli-Hochhaus Aarau – Verpflichtungskredit einstimmig genehmigt
Die grossrätliche Kommission für Allgemeine Verwaltung stimmt dem Verpflichtungskredit von 4,33 Millionen Franken für Massnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes und der Statik im Telli-Hochhaus Aarau zu. Die Personensicherheit kann dadurch gewährleistet und die Betriebssicherheit sichergestellt werden. Durch eine Totalauslagerung des Betriebs verkürzt sich zudem die Bauzeit wesentlich.
Das Telli-Hochhaus in Aarau wurde im Jahr 1972 errichtet. Hauptnutzer des Hochhauses ist das Departement Finanzen und Ressourcen (DFR). Im Zuge einer Gesamtbeurteilung des Telli-Hochhauses wurde eine Risikobeurteilung vorgenommen und festgestellt, dass beim Brandschutz und der Statik das Potenzial besteht, mit verhältnismässigem Aufwand die Sicherheit des Gebäudes an heutige Normen anzugleichen und deutlich zu verbessern.
Gewährleistung der Personensicherheit und Sicherstellung der Betriebssicherheit
Der vom Regierungsrat beantragte Kredit beinhaltet die Bildung lüftungstechnischer und baulicher Brandabschnitte, eine Konzeptanpassung der Rauchschutzdruckanlage, die Aufrüstung des Feuerwehraufzugs sowie eine Fluchtwegbereinigung im Erdgeschoss. Die Kommission begrüsst, dass eine pragmatische Lösung gesucht wurde. Die Personensicherheit ist enorm wichtig, zudem wird der Werterhaltung des Gebäudes Beachtung geschenkt.
Betriebliche Umsetzung erfordert Auslagerung der Büroräumlichkeiten
Der Betrieb des DFR muss trotz der notwendigen baulichen Eingriffe jederzeit unterbrechungsfrei aufrechterhalten werden können. Durch eine Totalauslagerung des Betriebs kann die Bauzeit von zwölf auf vier Monate reduziert werden. Die Auslagerung betrifft circa 470 Mitarbeitende. Im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Unterentfelden und im Calame-Haus in Aarau konnten Ausweichflächen gefunden werden, die vorübergehend genutzt werden können. Zudem wird während der Bauzeit vermehrt auf Homeoffice gesetzt. Die Kommission begrüsst dieses Vorgehen, kann dadurch die Bauzeit doch wesentlich verkürzt werden.
Die Kommission AVW stimmt dem Verpflichtungskredit einstimmig zu. Der Grosse Rat wird voraussichtlich im Juli 2024 über den Verpflichtungskredit befinden.
Quelle: Kanton Aargau
5.6.2024