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Bericht zum Umgang mit der bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallgeldern: Luzerner WAK fordert ergänzende Angaben ein

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Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich mit dem vom Kantonsrat verlangten Bericht des Regierungsrates über das kantonale Vorgehen bei der bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallgeldern befasst. Die Kommission ist einstimmig der Auffassung, dass sie für eine abschliessende Beurteilung weitere detaillierte Angaben benötigt. Sie hat den Regierungsrat um entsprechende Ergänzungen gebeten.

Mit dem Postulat (P 158) Nussbaum Adrian namens der Mitte-Fraktion, Lüthold Angela namens der SVP-Fraktion und Dubach Georg namens der FDP-Fraktion und Mit. wurde der Luzerner Regierungsrat beauftragt, das aktuelle kantonale Vorgehen bezüglich der bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallgeldern zu überprüfen und innert zwei Monaten zuhanden der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates einen Bericht mit Fakten und Zahlen zu verschiedenen Vorgehens-Varianten zu erstellen.

WAK fordert Ergänzungen

Die WAK hat den Bericht unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) behandelt. Die Kommission bedankt sich beim Regierungsrat und der Verwaltung für die grosse Arbeit, welche innert einer sehr kurzen Frist geleistet wurde. Die Kommission hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, den Bericht nochmals dem Regierungsrat zurückzugeben mit dem Auftrag, noch ergänzende Unterlagen zur Entscheidungsfindung nachzureichen.

Die Kommission geht davon aus, dass sie nach Erhalt des ergänzten Berichts in der Lage sein wird, eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen.

Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern

28.5.2024