Baubewilligungsverfahren der Stadt Luzern beschleunigen: 1. Controllingbericht
Ein Controllingbericht gibt einen Einblick in das Baubewilligungsverfahren der Stadt Luzern. Gemäss Bericht ist die Zahl der erledigten Baugesuche in den letzten beiden Jahren weiter gestiegen, und die Qualität der Entscheide ist gleichbleibend hoch geblieben. Die Ziele zur Dauer des Verfahrens konnten nur teilweise erreicht werden. Mit einem neuen Massnahmenpaket will der Stadtrat die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Baugesuche schrittweise reduzieren und einen kundenfreundlichen Prozess etablieren. Dazu beantragt er beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit von 4,158 Mio. Franken.
Im Dezember 2020 hat der Grosse Stadtrat einen Sonderkredit von 4,696 Mio. Franken bewilligt, um das Baubewilligungsverfahren in der Stadt Luzern zu beschleunigen. Ziel war, mit einem Massnahmenpaket die Prozesse und Abläufe zu verbessern. Unter anderem wurden 410 Stellenprozente für die Bearbeitung der Baugesuche gesprochen. Für den Abbau der pendenten Baugesuche wurden 100 Stellenprozente auf 12 Monate befristet bewilligt. Damit konnten Ressourcen geschaffen werden, die jahrelang fehlten.
In einem Controllingbericht zeigt der Stadtrat den Stand der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen auf und schlägt neue Massnahme für die nächste Periode bis Ende 2027 vor. Gut die Hälfte der beschlossenen Massnahmen konnten umgesetzt werden. Besonders erfreulich ist, dass rund 680 pendente Geschäfte abgearbeitet wurden. Die Aufgabenteilung zwischen den beiden neuen Teams Bauberatungen und Baubewilligungen hat sich etabliert. Die vielen Veränderungen und die hohen Erwartungen von intern und extern lösten jedoch auch Unruhe aus und führten zu verschiedenen personellen Wechseln. Dennoch ist es gelungen, im Jahr 2023 eine beeindruckende Zahl von 531 Baugesuchen zu erledigen – dies trotz steigender Anforderungen im urbanen Umfeld, neuer Bestimmungen in Klima- und Energiethemen und der gleichzeitigen Berücksichtigung von zwei Bau- und Zonenordnungen. Da verschiedene Massnahmen nicht wie geplant umgesetzt wurden, wurde der gesprochene Sonderkredit nicht ausgeschöpft und um rund 460'000 Franken unterschritten.
Der Handlungsbedarf bleibt weiterhin hoch, um ein qualitätsvolles und kundenfreundliches Baubewilligungsverfahren zu etablieren. Auf der technischen Seite braucht es Anpassungen an Systemen und an Schnittstellen, um den gesamten Prozess medienbruchfrei zu gestalten. Organisatorisch ist eine weitere Priorisierung der Aufgaben und eine Aufstockung der personellen Ressourcen unumgänglich, um die Bearbeitungszeit schrittweise zu beschleunigen. Die stark überlasteten Teams müssen gestärkt und angestaute Geschäfte abgebaut werden. Es werden deshalb 250 unbefristete und 100 befristete Stellenprozente beantragt. Gleichzeitig muss die Führungsarbeit konsequent wahrgenommen werden. Mit diesem Massnahmenpaket soll die negative Dynamik der letzten Jahre durchbrochen und das Verfahren beschleunigt werden. Der Stadtrat schlägt insgesamt sieben Massnahmen vor und beantragt dafür einen Sonderkredit von 4,158 Mio. Franken.
Einführung von Gebühren
Für die Bauberatung soll ab Oktober 2024 eine Gebühr nach Zeitaufwand eingeführt werden. Bei einfachen Auskünften sowie in begründeten Fällen, in denen die Bauberatung aufgrund öffentlicher Interessen wie beim Denkmalschutz oder Umweltschutz besonders aufwendig ist, soll ganz oder teilweise auf eine Gebührenerhebung verzichtet werden können. Die Einführung einer Beratungsgebühr wurde aufgrund eines Auftrags des Grossen Stadtrates geprüft.
Dem Stadtrat ist es ein grosses Anliegen, das Baubewilligungsverfahren qualitätsvoll und kundenfreundlich zu gestalten. Denn diese Dienstleistungen sind für die betroffenen Bauherrschaften sowie Investorinnen und Investoren direkt spürbar. Langfristig prägen die Entscheide unser Stadtbild und haben einschneidende Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.
Bericht und Antrag 12: «Baubewilligungsverfahren beschleunigen: 1. Controllingbericht»
Quelle: Stadt Luzern
21.4.2024