+41 79 244 09 61  Sandra Sidler-Wüest, Zügholz 5, 6252 Dagmersellen

Verursacherknoten Heinrüti in Widen wird ab 22. April 2024 ausgebaut

Sie sind hier: Startseite » Archive » Archiv 2024

Am Montag, 22. April 2024, starten die Bauarbeiten am Verursacherknoten Heinrüti (K127) in Widen. In der ersten Bauphase wird der talseitige Fahrbahnrand ausgebaut und verbreitert. Die bestehende Wegbrücke über den Pflanzerbach sowie die Leitschranken werden den neuen Sichtzonen angepasst. 2026 wird auf der Mutschellenstrasse der definitive Deckbelag eingebaut.

Am 22. April 2024 starten die Bauarbeiten am Verursacherknoten Heinrüti in Widen. Der Knoten Heinrüti wird ausgebaut, die Mutschellenstrasse (K127) im Bereich des Knotens sowie die Zufahrtsstrasse Eggenwilerstrasse werden verbreitert. Der zuständige Kreisingenieur Manuel Baldi erklärt: "Weil die Eggenwilerstrasse verbreitert wird, müssen wir auch den bestehenden Damm wesentlich verbreitern."

Bauarbeiten über drei Jahre hinweg

Die Ausführung der Bauarbeiten erfolgt in verschiedenen Bauphasen und dauert gesamthaft – mit Unterbrüchen – drei Jahre. In der ersten Bauphase wird die Mutschellenstrasse talseitig verbreitert. Während den Bauarbeiten ist die Fahrbahn nur einspurig befahrbar. Die Verkehrsregelung erfolgt dann mit Verkehrsdienst. "Ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit ist die Mutschellenstrasse in der Regel aber zweispurig befahrbar", sagt Manuel Baldi. Die Bauarbeiten der Bauphase 1 dauern rund fünf Wochen.

Die anschliessenden Bauphasen betreffen vorwiegend die auszubauende Erschliessung Eggenwilerstrasse. Auf diesem Abschnitt erfolgen umfangreiche Dammschüttarbeiten. Dies hat Mehrverkehr auf dem Knoten und Behinderungen auf der Eggenwilerstrasse zur Folge. Bei hohem Baustellverkehrsaufkommen und bei Bedarf wird im Knotenbereich ein Verkehrsdienst eingesetzt. In der Abschlussphase im Jahr 2026 erfolgt auf der Mutschellenstrasse der definitive Deckbelagseinbau.

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt bittet die Verkehrsteilnehmenden und insbesondere die Anstösserinnen und Anstösser um Nachsicht für die unvermeidlichen Behinderungen und dankt für das Verständnis.

Quelle: Kanton Aargau

18.4.2024