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BlendJet Inc. ruft bestimmte tragbare Mixer «BlendJet 2» wegen Brand- und Verletzungsgefahr zurück

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In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) ruft BlendJet Inc. bestimmte tragbare Mixer «BlendJet 2» zurück. Es besteht eine Brand- und Verletzungsgefahr. Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten einen kostenlosen Ersatz für die Basiseinheit des BlendJet 2.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Die betroffenen Mixer können überhitzen oder Feuer fangen. Ausserdem können die Klingen des Mixers brechen, wodurch Konsumentinnen und Konsumenten sowohl einer Brand- als auch einer Verletzungsgefahr ausgesetzt sind.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen sind bestimmte tragbare Mixer «BlendJet 2». Um festzustellen, ob es sich beim gekauften Gerät um ein betroffenes Gerät handelt, kann die Seriennummer des Geräts in das Tool «Wird mein BlendJet 2 zurückgerufen?» auf www.blendjet.com/safetyandrecall eingegeben werden. Alle BlendJets 2 mit einer Seriennummer, die mit 5543 oder einer höheren Zahl beginnen, sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Konsumentinnen und Konsumenten, die einen betroffenen Mixer «BlendJet 2» besitzen, sind aufgefordert, diesen nicht mehr zu verwenden. Sie werden gebeten auf www.blendjet.com zu gehen, wo unter «Sicherheit und Rückruf» weitere Informationen zum Rückruf zu finden sind.

Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen

28.2.2024