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Bundesrat heisst den Bericht über Schutzschirm für Publikumsanlässe während der Pandemie gut

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Der Bundesrat hat am 21. Februar 2024 den Bericht über den Schutzschirm für Publikumsanlässe gutgeheissen. Damit werden die Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Covid-19-Instrument Schutzschirm abgeschlossen, der zur Unterstützung der Veranstaltungsbranche eingeführt worden war.

Der Schutzschirm, der zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 31. Dezember 2022 in Kraft war, entsprach konzeptionell einer staatlichen prämienfreien Versicherung. Diese sollte greifen, falls eine Veranstaltung aufgrund einer behördlichen Anordnung, die mit der gesundheitspolizeilichen Lage von Covid-19 zusammenhing, abgesagt oder verschoben werden musste. Das Ziel des Schutzschirms bestand darin, den Veranstaltungsunternehmen von öffentlichen Grossveranstaltungen Planungssicherheit zu bieten.

In der gesamten Schweiz gewährten 15 Kantone insgesamt 504 Zusicherungen für Totalverpflichtungen in der Höhe von über 316 Millionen Franken. Sieben Veranstaltungen mit einer Zusicherung des Schutzschirms mussten aufgrund der Covid-19-Epidemie abgesagt werden. An die Veranstaltungsunternehmen dieser abgesagten Veranstaltungen wurden total 6,2 Millionen Franken ausbezahlt, je zur Hälfte durch den Bund und die betroffenen Kantone. Ohne dieses Covid-19-Instrument wäre die Organisation vieler Veranstaltungen gefährdet gewesen. Im Bericht wird ein positives Fazit über den Einsatz dieses Krisen-Instruments gezogen.

Berichterstattung «Schutzschirm für Publikumsanlässe» - Bericht über den Vollzug und die Wirkung

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

28.2.2024