Ausbildungsoffensive in der Pflege: Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrats verlangt Umsetzung nach «Zentralschweizer Modell»
Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates hat dem gesetzlichen Rahmen für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive in der Pflege grundsätzlich zugestimmt. Sie verlangt aber vom Regierungsrat mit einem Kommissionspostulat, dass die Umsetzung sich stärker an den Regeln orientiert, die in den anderen Zentralschweizer Kantonen geplant sind. Zudem hat die Kommission die Aufteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden korrigiert.
Für die Umsetzung der ersten Etappe der Pflegeinitiative – der Ausbildungsoffensive – hat der Bund ein Gesetz zur Förderung der Ausbildung in der Pflege auf Stufe höhere Fachschule (HF) und Fachhochschule (FH) erlassen. Dieses soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Mit dem kantonalen Einführungsgesetz sollen die Grundlagen für die Umsetzung des Bundesgesetzes im Kanton Luzern geschaffen werden. Das Gesetz soll vor allem die Voraussetzungen und den Umfang der bunderechtlich vorgesehenen Beiträge an die Förderung der Pflege HF und FH und deren Finanzierung regeln.
Die Gesundheitskommission des Kantonsrates unterstützt die Pflegeinitiative und beurteilt den Umsetzungsvorschlag der Regierung als wichtig für die Sicherung der Pflegeversorgung. Per Kommissionspostulat fordert die GASK den Regierungsrat jedoch auf, die in einer Verordnung zu regelnden Details der neu vorgesehenen Ausbildungsbeiträge an die Auszubildenden Pflege HF und an die Studierenden Pflege FH entsprechend dem «Zentralschweizer Modell» zu gestalten. Dieses von einer Arbeitsgruppe der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen- und Direktorenkonferenz erarbeitete Modell sieht vor, den Beginn der Anspruchsberechtigung auf die Ausbildungsbeiträge bei 22 Jahren anzusetzen. Der Vorschlag der Regierung sieht dies erst ab 25 Jahren vor. Damit würden die Beiträge pro Kopf zwar geringer ausfallen, aber es würde eine grössere Gruppe Studierender und Auszubildender erreicht. Die Orientierung am «Zentralschweizer Modell» ist der Kommission wichtig, weil damit die Versorgungsregion Zentralschweiz gestärkt und die enge Zusammenarbeit und Absprache mit den weiteren Kantonen gefördert wird. Für den Fall, dass der Bund das «Zentralschweizer Modell» finanziell nicht unterstützt, bleibt eine Rückkehr zum «Luzerner Modell» des Regierungsrates möglich.
Ausserdem korrigiert die GASK mit zwei Anträgen den Gesetzesentwurf der Regierung. Einerseits soll der Kanton die Umsetzungskosten vollständig selber tragen. Nur die Kosten für die Beiträge an die Betriebe und für die Ausbildungsbeiträge sollen zwischen Kanton und Gemeinden im Verhältnis 70 zu 30 geteilt werden. Andererseits sieht die Kommission vor, dass Beitragsempfängerinnen und -empfänger die erhaltenen Gelder zurückzahlen müssen, wenn sie die geförderte Ausbildung aus selbstgewählten Gründen abbrechen. Damit soll der hohen Bedeutung der Ausbildung stärker Ausdruck verliehen werden.
Die Kommission weist darauf hin, dass die Fachpersonen Gesundheit EFZ (FaGe), die Fachpersonen Betreuung EFZ (FaBe) sowie die Assistentinnen und Assistenten Gesundheit und Soziales (AGS) die tragende Säule in der Langzeitpflege bilden. Eine ausreichende Anzahl an Fachpersonen mit diesen Ausbildungen ist zudem die Grundvoraussetzung für die weiterführenden Abschlüsse Pflege HF/FH. Der Regierungsrat soll deshalb seinen Spielraum ausnutzen, um auch Anreize für diese Ausbildungen zu schaffen.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass die geplante Umsetzung das Ziel der Ausbildungsoffensive verfehlt. Das Gesundheitswesen sei bereits heute durch falsche Anreize, ausufernde Leistungen und zu viel Bürokratie geprägt. Die geplanten Massnahmen verschärften diese Probleme und führten ausserdem zu einer Ungleichbehandlung anderer Branchen, die in gleichem Masse vom Fachkräftemangel betroffen seien.
Die Botschaft B 10 wird an der Januar-Session 2024 im Kantonsrat beraten.
Quelle: Staatskanzlei Kanton Luzern
21.1.2024