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WEKO untersucht relative Marktmacht von BMW im Automobilsektor

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Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat eine Untersuchung gegen BMW eröffnet. Sie wird prüfen, ob BMW eine Garage zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst und die Zusammenarbeit im Nachhinein ohne eine angemessene Übergangslösung unerwartet beendet hat. Falls BMW gegenüber der Garage relativ marktmächtig ist, kann diese Verhaltensweise gegen das Kartellgesetz verstossen.

Die Garage war während mehrerer Jahrzehnte eine zugelassene Händlerin und Servicestelle für Fahrzeuge der Marken BMW und MINI. Sie wirft BMW vor, ihr eine Erweiterung der Geschäftsbeziehungen in Aussicht gestellt und sie zu Investitionen in Millionenhöhe veranlasst zu haben. Daraufhin habe BMW die Zusammenarbeit unerwartet beendet, ohne eine angemessene Übergangslösung vorzusehen. Die Garage sei vom Fortbestand der Geschäftsbeziehungen mit BMW abhängig, um die erwähnten Investitionen zu amortisieren.

Die WEKO wird im Rahmen der Untersuchung prüfen, ob BMW gegenüber der Garage über eine relative Marktmacht verfügt und sich im Sinne des Kartellgesetzes missbräuchlich verhalten hat. Für BMW gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

19.1.2024