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Stadt Luzern: Hoher Gewinn 2024 erwartet

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Die Stadt Luzern erwartet für das Jahr 2024 einen hohen Gewinn, der deutlich über dem Budget liegen wird.

Im Rahmen der Budgetdebatte im Grossen Stadtrat vom 17. Oktober 2024 wurde darüber informiert, dass gemäss zweiter Hochrechnung per Ende August 2024 Einnahmen von 897,7 Mio. Franken und Ausgaben von 851,9 Mio. Franken, das heisst ein Gewinn von rund 45,8 Mio. Franken zu erwarten sind. Inzwischen ist davon auszugehen, dass auf der Einnahmenseite die Steuererträge im Rechnungsjahr zusätzlich um rund 57 Mio. Franken höher ausfallen dürften. Die Ergebnisverbesserungen sind im Wesentlichen auf Gewinnsteuern der juristischen Personen sowie Grundstückgewinnsteuern zurückzuführen.

Es liegt keine umfassende aktualisierte Prognose zum Gesamtergebnis vor. Insbesondere lässt sich derzeit nicht abschätzen, ob sich bei den Nettoausgaben der Direktionen und bei den Investitionen gegenüber der Prognose per Ende August 2024 Veränderungen ergeben werden. Bekannt sind einzelne Kreditüberschreitungen, beispielsweise bei der Pflegefinanzierung, die vom Stadtrat seit Ende August bewilligt wurden. Der Ertragsüberschuss 2024 wird mutmasslich jedoch deutlich höher ausfallen als in der zweiten Hochrechnung ausgewiesen. Das bessere Ergebnis wird sich zudem positiv auf das Nettovermögen auswirken. Das Rechnungsergebnis 2024 wird der Stadtrat voraussichtlich Ende Februar 2025 bekanntgeben.

Am 15. November 2024 ging die dringliche Interpellation 18 «Auskunft über die finanzielle Situation in der Stadt Luzern 2024» ein. Im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 15. Dezember 2024 zum Budget 2025 der Stadt Luzern hat der Stadtrat entschieden, die aktuell erwarteten Steuererträge für das Rechnungsjahr 2024 möglichst rasch und transparent zu publizieren.

Quelle: Stadt Luzern

27.11.2024

Hinweis zur Abstimmung vom 15. Dezember 2024 zum Budget 2025 der Stadt Luzern

Das Stimmmaterial zur Vorlage vom 15. Dezember 2024 wird ab dem 20. November verteilt. Weil am 24. November 2024 bereits eine nationale und kantonale Volksabstimmung durchgeführt wird, ist wichtig, dass bei der brieflichen Stimmabgabe für die Vorlagen vom 24. November 2024 und 15. Dezember 2024 separate Rücksendecouverts verwendet werden.