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Nagra reicht Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager und die Brennelementverpackungsanlage ein

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Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) hat beim Bundesamt für Energie (BFE) die Rahmenbewilligungsgesuche für das geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle und die Brennelementverpackungsanlage eingereicht. Wie im September 2022 angekündigt, will die Nagra das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern (Kanton Zürich) und die Brennelementverpackungsanlage am Standort des bestehenden zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (Kanton Aargau) erstellen.

Bis Frühling 2025 überprüfen die zuständigen Stellen des Bundes, ob alle gesetzlich geforderten Unterlagen eingereicht wurden. Erst wenn diese vollständig sind, werden die Rahmenbewilligungsgesuche veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die eingehende inhaltliche Prüfung der Gesuche durch die Behörden.

Das Tiefenlager und die Verpackungsanlage sollen an unterschiedlichen Standorten gebaut werden. Es braucht deshalb je ein Rahmenbewilligungsgesuch für das geologische Tiefenlager im Standortgebiet Nördlich Lägern und die Verpackungsanlage in Würenlingen. Das beantragte Lager mit der Oberflächenanlage im Haberstal in der Gemeinde Stadel (ZH) ist als Kombilager vorgesehen, dient also sowohl zur Entsorgung der hoch- als auch der schwach- und mittelaktiven Abfälle.

Inhalte der Rahmenbewilligungsgesuche

Die Rahmenbewilligungsgesuche bestehen aus dem Sicherheits- und dem Sicherungsbericht sowie einem Bericht zur Begründung der Standortwahl. Weitere Unterlagen sind der Umweltverträglichkeitsbericht sowie der Bericht über die Abstimmung mit der Raumplanung. Mit den Gesuchen beantragt die Nagra die Standorte (die Grösse und Lage der wichtigsten Bauten) sowie die maximal zulässige Strahlenexposition für Personen in der Umgebung. Beim Tiefenlager müssen zusätzlich die maximale Lagerkapazität, Eignungskriterien sowie der vorläufige Schutzbereich um das Lager im Untergrund festgelegt werden. Hinzu kommen das Konzept für die Beobachtungsphase und den Verschluss. In den Gesuchen hat die Nagra die entsprechenden Anträge gestellt.

Sachplan geologische Tiefenlager

2008 hat in der Schweiz die neue Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager begonnen. Grundlage dafür ist der «Sachplan geologische Tiefenlager» (SGT), der das Vorgehen und die Aufgaben bei der Standortsuche festlegt. Das Verfahren (siehe Kasten) wird vom Bundesamt für Energie (BFE) geleitet. Eng eingebunden sind die Kantone und im Rahmen der regionalen Partizipation die betroffenen Gemeinden, die Bevölkerung, Organisationen und das benachbarte Deutschland. Die Verantwortung für die geologischen Untersuchungen während der Standortsuche sowie für die Planung und Realisierung des Tiefenlagers liegt bei der Nagra. Die sicherheitstechnischen Vorgaben werden vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) definiert, das als Aufsichtsbehörde auch die Arbeiten der Nagra überprüft.

Nächste Schritte im Rahmenbewilligungsverfahren

Bis Frühling 2025 überprüfen die zuständigen Stellen des Bundes, ob alle gesetzlich geforderten Unterlagen eingereicht wurden. Erst wenn diese vollständig sind, werden die Rahmenbewilligungsgesuche veröffentlicht. Anschliessend beginnt die inhaltliche Prüfung der Gesuche durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Diese Überprüfung wird voraussichtlich bis 2027 abgeschlossen sein. Danach nehmen die Fachstellen des Bundes und die Kantone Stellung zu den Gesuchen und Gutachten. Die betroffenen Regionen werden sich zur Standortsuche äussern und eine Stellungnahme abgeben. Deutschland ist in den Mitwirkungsprozess ebenfalls einbezogen.

Die Rahmenbewilligungsgesuche sowie die Stellungnahmen bzw. Gutachten der Kantone und Bundesbehörden werden anschliessend öffentlich aufgelegt, so dass alle Interessierten sich äussern können. Basierend auf der behördlichen Überprüfung sowie insbesondere der Stellungnahmen der betroffenen Bundesstellen und der Kantone wird das BFE die Rahmenbewilligungen erstellen. Die für den Sachplan geologische Tiefenlager relevanten Ergebnisse der beiden Rahmenbewilligungsgesuche werden im Entwurf des Ergebnisberichts zu Etappe 3 abgebildet und die aktualisierten Objektblätter werden den Standortkantonen zur Anhörung geschickt.

Gegen Ende des Jahrzehnts werden die beiden Rahmenbewilligungen und der Ergebnisbericht mit den aktualisierten Objektblättern der dritten und letzten Etappe der Standortsuche dem Bundesrat gleichzeitig zur Genehmigung unterbreitet. Die Rahmenbewilligungen müssen danach von der Bundesversammlung genehmigt werden. Gegen den Beschluss der Bundesversammlung kann ein fakultatives Referendum ergriffen werden.

Quelle: Bundesamt für Energie BFE

20.11.2024

Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz

Das Kernenergiegesetz schreibt vor, dass die in der Schweiz anfallenden radioaktiven Abfälle grundsätzlich in der Schweiz und in geologischen Tiefenlagern entsorgt werden müssen. Der vom Bundesrat 2008 genehmigte Konzeptteil zum Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) regelt die Standortsuche. Sie verläuft in drei Etappen.

Am Ende von Etappe 1 (2008 bis 2011) hatte der Bundesrat im SGT sechs geologisch geeignete Standortgebiete festgelegt: Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost.

In Etappe 2 (2011 bis 2018) untersuchte die Nagra diese sechs Standortgebiete. Die Regionalkonferenzen brachten sich mit Stellungnahmen ein und die Standortareale für die Oberflächenanlagen wurden bezeichnet. Am Ende von Etappe 2 legte der Bundesrat im SGT als Zwischenergebnis die Standortgebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost sowie die jeweiligen Areale für die Oberflächenanlagen fest.

In der seit Ende 2018 laufenden Etappe 3 hat die Nagra die verbliebenen drei Standortgebiete vertieft untersucht – unter anderem mit Bohrungen – und miteinander verglichen. Gestützt darauf hatte die Nagra im September 2022 bekannt gegeben, für welche Standorte sie Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten will. Im November 2024 hat die Nagra die Rahmenbewilligungsgesuche beim Bund eingereicht. Nach Prüfung durch die zuständigen Bundesstellen (vor allem BFE, ENSI, KNS, BAFU und ARE) sowie durch ein internationales Expertenteam, der Einholung der Stellungnahme der Kantone sowie nach einer öffentlichen Auflage aller Unterlagen wird der Bundesrat voraussichtlich gegen Ende der 2020er Jahre über die Rahmenbewilligungsgesuche entscheiden und seine Entscheide der Bundesversammlung zur Genehmigung vorlegen. Diese Genehmigung, mit welcher im Zeitraum um 2030 gerechnet wird, untersteht dem fakultativen Referendum.

Wenn die Rahmenbewilligung für das Tiefenlager rechtskräftig wird, werden im Standortgebiet erdwissenschaftliche Untersuchungen unter Tage durchgeführt (Errichtung eines «Felslabors»). Ziel ist, weitere Erkenntnisse für den Bau des Lagers zu gewinnen. Danach kann das Baubewilligungsgesuch und später das Betriebsbewilligungsgesuch eingereicht werden. Ausgehend von der heutigen Planung könnte das Lager ab 2050 in Betrieb gehen und die Einlagerung der ersten radioaktiven Abfälle erfolgen.