Masernausbruch in Asylunterkunft Laufenburg – Kantonsärztin ordnet Isolations- und Quarantänemassnahmen an
In der Notunterkunft Laufenburg ist es zu einem Masernausbruch gekommen. Bisher sind zwei Familien betroffen, wovon zwei Kinder positiv getestet und zwei weitere in Abklärung sind. Davon befinden sich zwei Kinder zurzeit in Spitalbehandlung. Die Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud verfügte gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz und die kantonale Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (VV EpG) Isolations- und Quarantänemassnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs. Die Quarantäne für die 45 Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft gilt für 21 Tage.
Der Kantonale Sozialdienst (KSD) und der Betreuungsdienstleister Securitas AG isolieren die erkrankten Personen in einem separaten Bereich in der Notunterkunft. Die Isolation endet frühestens vier Tage nach Auftreten des Masernausschlags.
Für die weiteren Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam gilt eine Quarantäne von 21 Tagen, sofern sie nicht einen Impfnachweis erbringen oder ihre Immunität durch eine überstandene Krankheit gegeben ist. Diese Massnahme ist nötig, weil Masern hochansteckend sind und Erkrankte bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend sind.
Unter der Leitung der Kantonsärztin erfolgt zudem eine Umgebungsabklärung, um allfällige zusätzliche Ausbrüche zu entdecken und/oder weitere Quarantänemassnahmen aussprechen zu können. Das Departement Gesundheit und Soziales hat den Stadtrat, das Gesundheitszentrum Fricktal, Standort Laufenburg, sowie weitere Behörden über den Masernausbruch und die Massnahmen informiert.
24-Stunden-Betreuung weiterhin sichergestellt
Der KSD und die Securitas AG stellen sicher, dass die Betreuung wie bisher rund um die Uhr erfolgt. Die Mitarbeitenden des Betreuungsteams müssen entweder über eine Impfung verfügen oder geheilt sein. Nicht immunisierte Mitarbeitende müssen zuhause in Quarantäne verbleiben. Weil keine spezifische Therapie gegen das Masernvirus existiert, besteht die Behandlung aus der Linderung der Symptome.
Masern
Allgemein
Die Masern sind eine sehr ansteckende Infektionskrankheit, die insbesondere wegen ihrer Komplikationen gefürchtet wird und gegen die eine Impfung empfohlen wird. Die Ansteckung erfolgt durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch z. B. beim Husten, Niesen, Sprechen.
Angesteckte Personen sind für andere während einer Zeitdauer von 4 Tage vor bis 4 Tage nach dem Auftreten des Hautausschlages ansteckend.
Personen, welche zweifach gegen Masern geimpft sind oder Masern früher durchgemacht haben, können das Masernvirus nicht auf andere übertragen.
Krankheitszeichen und Komplikationen
Die Krankheitszeichen sind Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Bindehautentzündung der Augen mit Lichtscheu, weisse Flecken auf der Mundschleimhaut. Später zeigt sich fleckiger Hautausschlag, der typischerweise hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.
Komplikationen sind hauptsächlich Lungen- und Gehirnentzündungen. Insgesamt kommt es in der Schweiz bei circa 16 Prozent der Masernerkrankten zu Komplikationen. Bei Erwachsenen und Säuglingen ist der Krankheitsverlauf oft ernsthafter und langwieriger als bei Kindern im Grundschulalter.
Behandlung
Es gibt keine spezifische Behandlung der Masern. Die Behandlung beschränkt sich auf die Linderung der Symptome. Deshalb ist die Impfung der beste Schutz.
Quelle: Kanton Aargau
20.11.2024