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Masernausbruch in Asylunterkunft Laufenburg – aktueller Stand

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Seit es in der Notunterkunft Laufenburg zu einem Masernausbruch gekommen ist, hat der Kantonsärztliche Dienst Quarantänen verfügt und weitere Massnahmen zur Eindämmung der Krankheit erhoben. Die Massnahmen erfolgten gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz und die kantonale Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Epidemiengesetzgebung.

Bei den Bewohnerinnen und Bewohnern der Asylunterkunft sowie dem Personal wurde geprüft, ob eine Masernerkrankung vorliegt, eine solche in der Vergangenheit durchgemacht wurde oder ob ein Schutz durch die Masernimpfung besteht. Die zwei positiv getesteten Kinder befinden sich weiterhin in Spitalbehandlung. Die beiden anderen Kinder, bei denen ein Verdachtsfall vorlag, wurden negativ getestet. Der Kantonsärztliche Dienst hat bei seiner Umfeldanalyse Quarantänemassnahmen für zusätzliche Personen verfügt. Weitere Masernerkrankungen sind bisher nicht aufgetreten.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam der Unterkunft gilt eine Quarantäne von 21 Tagen, sofern sie nicht einen Impfnachweis erbringen oder ihre Immunität durch eine überstandene Krankheit gegeben ist. Diese Massnahme ist nötig, weil Masern hochansteckend sind und Erkrankte bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend sind. In der Zwischenzeit konnten 17 Personen wieder aus der Quarantäne entlassen werden. In der Unterkunft befinden sich keine isolierten Personen. Die beiden positiv getesteten Kinder befinden sich weiterhin in Spitalpflege. Sie sind der Asylunterkunft Laufenburg erst kurz vor ihrer Erkrankung zugeteilt worden und haben daher noch keine Schule besucht. Die unter Quarantäne gestellten Geflüchteten haben die Möglichkeit, den abgegrenzten Aussenbereich der Unterkunft zu nutzen.

Unter der Leitung der Kantonsärztin Dr. med. Claudine Mathieu Thiébaud erfolgte zudem eine Umgebungsabklärung, um allfällige zusätzliche Ausbrüche zu entdecken und/oder weitere Quarantänemassnahmen aussprechen zu können. Dabei hat der Kantonsärztliche Dienst jene Personen, die mit den erkrankten Kindern in Kontakt waren, testen lassen und bei weiteren Personen eine Quarantäne verfügt. Erkrankungen konnten keine festgestellt werden.

24-Stunden-Betreuung weiterhin sichergestellt

Der Kantonale Sozialdienst und die Securitas AG stellen sicher, dass die Betreuung in der Unterkunft wie bisher rund um die Uhr erfolgt. Die Mitarbeitenden des Betreuungsteams müssen entweder über eine Impfung verfügen oder eine Masernerkrankung durchgemacht haben. Nicht immunisierte Mitarbeitende müssen zuhause in Quarantäne verbleiben. Weil keine spezifische Therapie gegen das Masernvirus existiert, besteht die Behandlung aus der Linderung der Symptome.

Quelle: Kanton Aargau

22.11.2024