Andreas Rieder wird neuer Vizedirektor im Bundesamt für Justiz BJ
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat Andreas Rieder zum Vizedirektor und Chef des Direktionsbereichs Rechtsetzungsbegleitung im Bundesamt für Justiz (BJ) ernannt. Er übernimmt damit die Aufgabe, den Aufbau des neu gegründeten Direktionsbereichs weiterzuführen und die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der präventiven Rechtskontrolle zu stärken.
Andreas Rieder hat an der Universität Bern Rechtswissenschaften studiert und war im Anschluss als wissenschaftlicher Assistent am Institut für öffentliches Recht an der Universität Bern und später als Oberassistent am Europarechtsinstitut der Universität Freiburg i. Ü. tätig. Nach seiner Promotion zum Dr. iur. an der Universität Bern wurde er im Jahr 2004 erster Leiter des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) beim Eidgenössischen Departement des Innern (EDI). In dieser Funktion sammelte er umfassende Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen Departementen und mit den Kantonen sowie in der Vertretung der Schweiz in internationalen Gremien. Neben seiner Anstellung beim Bund ist Andreas Rieder regelmässig in der universitären Lehre tätig.
Andreas Rieder wurde 1967 geboren, ist verheiratet und Vater von zwei Kindern. Das Amt als Vizedirektor und Chef des neugegründeten Direktionsbereichs Rechtsetzungsbegleitung wird er am 1. März 2025 antreten. Es wird seine Aufgabe sein, die präventive Rechtskontrolle in ihrer neuen Organisationsform noch besser sichtbar zu machen und weiter zu stärken.
Im Rahmen der präventiven Rechtskontrolle prüft das BJ sämtliche Vorlagen des Bundesrats auf ihre Rechtmässigkeit: die präventive Rechtskontrolle soll insbesondere sicherstellen, dass die Kompetenzen der Kantone, die Zuständigkeiten von Bundesversammlung und Bundesrat sowie die Mitwirkungsrechte des Volkes nicht beschnitten werden und dass neue Regelungen inhaltlich mit dem übergeordneten Recht (z.B. den Grundrechten) vereinbar sind. Entsprechend wird das BJ auch als das "rechtliche Gewissen" der Bundesverwaltung bezeichnet.
Quelle: Bundesamt für Justiz BJ
27.10.2024