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Aktualisierte Finanzperspektiven der Schweizer IV

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Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die Finanzperspektiven der IV aktualisiert und drei Szenarien für die künftige Entwicklung erstellt. Die finanziellen Perspektiven der IV haben sich verschlechtert. Gründe dafür sind unter anderem ein signifikanter Anstieg der Neurenten sowie tiefere Abgangsquoten als bisher angenommen. Das aktualisierte Berechnungsmodell wurde extern überprüft und positiv beurteilt. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 6. November 2024 über die neuen IV-Finanzperspektiven informiert.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) publiziert einmal im Jahr aktualisierte Finanzperspektiven der IV. Es integriert dabei die neuesten Informationen und Entwicklungen und erstellt drei Szenarien. Diesen liegen unterschiedliche Annahmen zur künftigen Entwicklung der Neurenten zu Grunde.

Das mittlere Szenario geht davon aus, dass die Entwicklung der Neurenten dem Durchschnitt der letzten drei Jahre entspricht. In diesem Szenario halten sich die Ausgaben und Einnahmen in den nächsten zehn Jahren etwa die Waage. Bis 2031 ist das Umlageergebnis leicht negativ, danach wieder positiv, im Jahr 2033 dürfte es rund 80 Millionen Franken betragen. Damit wäre es nicht möglich, dass sich die IV mittelfristig aus eigener Kraft entschulden kann. Derzeit ist die IV bei der AHV mit rund 10 Milliarden Franken verschuldet.

Das tiefe Szenario geht von einem weiterhin hohen Niveau der Neurenten aus. Es weist deutlich negative Umlageergebnisse auf, im Jahr 2033 schätzungsweise 460 Millionen Franken. Das hohe Szenario dagegen geht davon aus, dass die Zahl der Neurenten tiefer als im Durchschnitt der letzten drei Jahre liegt. Das hohe Szenario weist für das Jahr 2033 ein positives Umlageergebnis von rund 690 Millionen Franken aus.

Seit 2017 steigen die Neurenten an. Von 2020 bis 2022 waren sie auf hohem Niveau relativ stabil. Seit 2023 haben sie wieder signifikant zugenommen. Aufgrund dieser jüngsten Trends erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entwicklung der IV.

Zunahme der Rentenzusprachen wegen psychischen Erkrankungen

Gestiegen sind unter anderem die Renten von Teilzeitbeschäftigten sowie von Personen mit einer Suchterkrankung oder mit psychischen Erkrankungen, insbesondere bei jungen Menschen. Die Ursachen für diese Entwicklungen sind teilweise bekannt. Das BSV hat dazu kürzlich eine Studie publiziert und wird weitere Untersuchungen durchführen.

Zum einen wurde 2018 aufgrund eines Entscheids des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein neues Berechnungsmodell für die sogenannte gemischte Methode eingeführt, das Haus- und Familienarbeit besser berücksichtigt. Betroffen sind vor allem Personen, die ihr Erwerbspensum reduzieren, um sich um die Kinder und den Haushalt zu kümmern. Die Folgen davon machen sich nun wie erwartet in einer verstärkten Zunahme an Neurenten und Revisionen mit Rentenerhöhung bei Teilzeiterwerbstätigen bemerkbar.

Zum anderen haben auch Änderungen in der Rechtsprechung des Bundesgerichts zu einer Zunahme der Renten geführt. Der Anwendungsbereich des sogenannt strukturierten Beweisverfahren wurde in den letzten Jahren von psychosomatischen Leiden auf psychische Erkrankungen und 2019 schliesslich auch auf Suchterkrankungen ausgeweitet.

Seit 2023 haben sich ausserdem die gesamtwirtschaftlichen Aussichten leicht eingetrübt, was zu einem leichten Rückgang der projizierten Einnahmen aus Lohn- und Bundesbeiträgen geführt hat.

Annahmen im Berechnungsmodell aktualisiert

Das BSV hat ausserdem auf der Basis der neuesten Entwicklungen verschiedene Annahmen im Berechnungsmodell aktualisiert. Die wesentlichste Änderung betrifft die Methode, mit der ermittelt wird, wie häufig eine IV-Rente vor dem Übertritt ins Rentenalter aufgehoben wird. Die Wahrscheinlichkeit einer Rentenaufhebung wird neu anhand der in den vergangenen drei Jahren beobachteten Rentenaufhebungen berechnet. Mit der neuen Methode verschlechtern sich die finanziellen Aussichten der IV erheblich.

Auch die Modellierung der Ausgaben für medizinische Massnahmen wurde der historischen Entwicklung angepasst. Neu berücksichtigt wird zudem der Pauschalabzug bei der Bemessung des Invaliditätsgrades, der auf den 1. Januar 2024 eingeführt wurde. Beides führt zu höheren künftigen Ausgaben.

Externe Überprüfung beurteilt das Modell positiv

Das BSV hat das Modell mit den aktualisierten Annahmen von einem externen Beratungsbüro überprüfen lassen. Dieses kommt zum Schluss, dass das Modell solide aufgebaut ist. Die gewählten Datenquellen sind zweckmässig. Die Szenarien werden als sinnvoll erachtet, auch wenn darin nicht alle Unsicherheiten abgebildet sind, wie zum Beispiel die künftige Bevölkerungsentwicklung oder die Lohn- und Preisentwicklung. Das BSV hat das Modell sowie die Aktualisierungen umfassend dokumentiert.

Finanzperspektiven der IV (Tabellen)

Neurenten und Umlageergebnis nach Szenarien

Bericht «Aktualisierungen des Berechnungsmodells für die Finanzperspektiven IV 2024»

Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen BSV

7.11.2024