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Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) unterzeichnet

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Bundesrat Guy Parmelin und seine Amtskolleginnen und -kollegen aus Costa Rica, Island und Neuseeland haben am 15. November 2024 in einer virtuellen Unterzeichnungszeremonie das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit (ACCTS) unterzeichnet.

Costa Rica, Island, Neuseeland und die Schweiz vereinbaren mit ACCTS erstmals ein rechtsverbindliches Handelsabkommen, das primär umweltpolitischen Zielsetzungen dient. Die vereinbarten Bestimmungen nutzen handelspolitische Instrumente zur Unterstützung des Übergangs zu emissionsarmen, klimaresistenten und nachhaltigen Volkswirtschaften. Das Abkommen stützt sich auf das bestehende internationale Handelsrecht der WTO und entwickelt dieses weiter. Es soll eine Vorreiterfunktion einnehmen und durch den Beitritt zusätzlicher Vertragsparteien wachsen.

Liberalisierung des Handels mit Umweltgütern und -dienstleistungen

Die mit ACCTS vereinbarte Liberalisierung und erhöhte Rechtssicherheit stärkt international die Wertschöpfungsketten für umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen und alle daran beteiligten Sektoren in der Schweiz. Das Abkommen enthält ökologisch fundierte und glaubwürdige Listen von mehr als 300 Umweltgütern und mehr als 100 Umwelt- und umweltbezogene Dienstleistungen und verpflichtet die Parteien, Zölle und andere Handelshemmnisse für diese abzubauen. Von der Liberalisierung profitieren Importe aus allen WTO-Mitgliedern im Sinne des Meistbegünstigungsprinzips.

Regulierung von Subventionen für fossile Energien

ACCTS ist das erste internationale Abkommen mit einer Definition für schädliche Subventionen für fossile Energien. Gestützt darauf werden Subventionen für Kohle oder für die Produktion von Öl und Gas verboten. Während die Einführung neuer Subventionen für fossile Energien grundsätzlich untersagt ist, dürfen bestehende, erlaubte Massnahmen nicht ausgeweitet werden.

Leitlinien für freiwillige Umweltzeichen (ecolabels)

Mit 13 unverbindlichen Leitlinien unterstützt das Abkommen alle Akteure, die freiwillige Umweltzeichen entwickeln oder verwenden, falsche Informationen sowie unnötige Handelshemmnisse und Umsetzungskosten zu vermeiden. Umweltzeichen unterstützen die Konsumenten, Produkte besser anhand ihrer Umweltleistung zu unterscheiden. Den Produzenten erlauben sie, ökologische Mehrwerte ihrer Erzeugnisse im Markt auszuloben.

Ratifikation durch das Parlament

Das Abkommen wird dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet und voraussichtlich Anfang des Jahres 2026 für die Schweiz in Kraft treten.

Quelle: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

16.11.2024